Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich 

1.1 Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) führt als Auftragnehmer Coaching und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und des Auftragnehmers Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. 
1.2 Die von mir abgeschlossenen Verträge sind Dienstleistungsverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen seitens des Auftragnehmers Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 

1.4 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt. 

1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. 

2. Umfang des Beratungsauftrages / Coaching 

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. 

2.2 Die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. 

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) anbietet. 

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung 

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. 

3.2 Der Auftraggeber wird die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren. 

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. 

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) von dieser informiert werden. 

4. Sicherung der Unabhängigkeit 

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. 

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. 

5. Berichterstattung / Berichtspflicht 

5.1 Die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten. 

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages. 

5.3 Die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. 

6. Schutz des geistigen Eigentums 

6.1 Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Persönlichkeitsdiagnostik, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz. 

7. Gewährleistung 

7.1 Die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen. 

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8. Versicherungsschutz 

8.1 Jeder Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. 8.2 Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
8.3 Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch den Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater).

9. Haftung / Schadenersatz 

9.1 Der Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. 

9.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 

9.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist. 

9.4 Sofern die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. 
9.5 Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit als Coach von Rudolf Deme-Tagwerker handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. 
9.6 Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. 
9.7 Eine Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 des Beratungsvertrages ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt.
9.8. Im Falle einer mangelbehafteten Leistung erklärt sich der Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) zur Nachbesserung bereit. 

10. Geheimhaltung / Datenschutz / Vertraulichkeit

10.1 Der Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker  (Unternehmensberaterin) verpflichtet sich im Rahmen seiner beratenden Tätigkeit auch nach Beendigung des Vertrages zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. 
10.2 Darüber hinaus verpflichtet sich Rudolf Deme-Tagwerker, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

10.3 Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. 

10.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen. 

10.5 Die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
11. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin 

11.1 Die Beratung und das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.
11.2 Als Auftragnehmer möchte Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. 
11.3 Der Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) steht dem Auftraggeber als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite - die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Auftraggeber geleistet. Der Auftraggeber sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

12. Angebote / Honorar
12.1 Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. 
12.2 Alle Honorare verstehen sich in Euro.
12.3 Für alle Coaching- und Beratungsleistungen werden die auf der Website veröffentlichten und/oder in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet.
12.4 Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftrag-geber/Auftraggeberin als Schuldner des Coaching- bzw. Beratungs-Honorars.

11.5 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. 

12.6 Der Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) ist als Kleinunternehmer geführt und innerhalb Österreich umsatzsteuerbefreit und kann Rechnung ohne Steuersätze mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. 

12.7 Anfallende Barauslagen für zusätzliche Materialkosten, Spesen, Reisekosten, die im Rahmen der beratenden Tätigkeit entstehen werden in angemessenem Rahmen berechnet und sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. 
12.8 Zusätzliche Übernachtungskosten, die im Rahmen der beratenden Tätigkeit außerhalb Wien und Niederösterreich entstehen werden in angemessenem Rahmen berechnet und sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) vom Auftraggeber ebenso zu ersetzen. 

12.9 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater), so behält die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. 
12.10 Eigenanteile für geförderte Coaching- Pakete sind vor der ersten Stunde zu bezahlen.
12.11 Das Honorar vom Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater), wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. 

12.12 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

13. Elektronische Rechnungslegung 

11.1 Die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.
14. Absage eines Termins 

14.1 Eine kostenfreie Absage der Coaching- bzw. Beratungs-Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 16.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch. 
14.2 Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptiert der Auftraggeber diese Regelung.

15. Dauer eines Beratungs- und Dienstleistungsvertrages 

13.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts oder Abschluss eines Coaching-Beratungsgespräches. 

13.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, 

- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
 - wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät
 - wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren der Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmer Rudolf Deme-Tagwerker eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren. 

14. Schlussbestimmungen 

14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 

14.2 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

14.3 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 

14.4 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin Gisela Kollmann (Unternehmensberaterin). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Auftragnehmerin Gisela Kollmann (Unternehmensberaterin) zuständig. 

14.5 Rudolf Deme-Tagwerker behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer solchen Änderung sind auch für Aufträge, die im Zeitpunkt der Änderung erteilt aber nicht (komplett) abgewickelt sind, die jeweils zum Zeitpunkt der einzelnen Ausgabe geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.


STAND DER AGB: Jänner 2023


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Rudolf Deme-Tagwerker unter [email protected].